Statement:Miriam Staudte: Verkauf von Pflanzen muss auch auf Wochenmärkten wieder möglich sein

„Wir sind uns alle im Klaren darüber, dass die Einschränkungen und Verbote gegen die Corona-Pandemie laufend angepasst werden müssen.“

Mit der am Mittwoch (08. April) in Kraft getretenen neuen Corona-Verordnung dürfen nun neben Baumärkten auch die großen Gartencenter wieder öffnen. Für kleinere Gärtnereien oder andere Direktvermarktende, die normalerweise auf Wochenmärkten Pflanzen für Hobbygärtner*innen anbieten, gilt das unverständlicherweise nicht. Diese Regelung ist auch innerhalb der Ministerien umstritten, zumal die Wochenmärkte grundsätzlich weiterhin stattfinden. Die Grünen im Landtag fordern deshalb, den Pflanzenverkauf auch auf den Wochenmärkten schnell wieder zu ermöglichen.

Miriam Staudte, agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag:

„Wir sind uns alle im Klaren darüber, dass die Einschränkungen und Verbote gegen die Corona-Pandemie laufend angepasst werden müssen. Allerdings müssen die Maßnahmen verhältnismäßig und für die Allgemeinheit vor allem auch nachvollziehbar bleiben. Ansonsten erzeugt dies zu Recht Unverständnis und Protest. Mittlerweile dürfen Gartencenter und Baumärkte wieder geöffnet werden. Der Verkauf von Pflanzen auf Wochenmärkten ist jedoch weiterhin verboten. Das kann niemand verstehen. Bereits jetzt wird auf den Wochenmärkten durch eine räumliche Trennung und anderen Maßnahmen genügend Abstand geschaffen, um die Vorgaben der sozialen Distanz einzuhalten. Und wo vielleicht der Platz nicht reichen sollte, dürfte eine Ausdehnung der Märkte in Nebenstraßen in der Regel kein Problem sein.

Das Verkaufsverbot für Pflanzen auf den Wochenmärkten trifft vor allem die kleinen Gärtnereien und Direktvermarktenden aus der jeweiligen Region. In den Supermarktketten, Baumärkten, Blumen-Lieferdiensten oder vielen Blumenläden ist vor allem die Ware der großen Lieferanten erhältlich. Damit riskieren wir einen Strukturwandel zu Lasten der kleinen Betriebe und zu Gunsten der Großen. Kein Mensch versteht, dass es auf dem Markt Kräuterpflanzen gibt, Tomaten- und Erdbeerpflanzen oder regionale Zierblumen lediglich in Baumärkten und Gartencentern.“

Hintergrund

Laut der überarbeiteten Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist auf Wochenmärkten nur der Lebensmittelverkauf (und keinen Pflanzenverkauf) gestattet (§9), während jetzt auch Blumenläden geöffnet haben dürfen (§3 Nr.7r).

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