Es ist ein demokratisches Unding, dass SPD und CDU nach der Kommunalwahl nun ihre Sitzverluste durch die nachträgliche Änderung des Auszählverfahrens in den Ausschüssen mindestens zum Teil kompensieren wollen. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Dies verändert nachträglich den Wert des Wahlergebnisses für die kleinen Parteien.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz bietet neben einigen positiven Änderungen auch viel Anlass zur Kritik. So will die Groko Entscheidungen über Krankenhäuser und Rettungsdienste von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden ausschließen. Die Grünen wollen die Ausschlussgründe reduzieren, um mehr direkte Demokratie zu ermöglichen.
Die Corona-Pandemie trifft die Kommunen finanziell hart. Zwar gibt es aktuell Programme zur Teilerstattung der Steuereinnahmeausfälle. Aber damit das Land und insbesondere die Kommunen handlungsfähig bleiben, brauchen sie dafür eine stabilisierende Grundlage. Die Große Koalition in Niedersachsen versäumt es jedoch, mit dem Haushalt 2021 in ausreichendem Maße dafür zu sorgen, dass die Kommunen entlastet werden.
„Die Kommunen stehen in der Corona-Krise finanziell vor gravierenden Problemen. Zentrale Aufgabe des Landes muss in dieser Situation sein, allen Kommunen die Handlungsfähigkeit zu sichern.“
Niedersachsen hält bundesweit mit die rote Laterne, wenn es um direkte Demokratie geht. Wir wollen die niedersächsischen Regelungen insbesondere für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide an die Standards derjenigen Bundesländer mit einem höheren Anteil direktdemokratischer Verfahren auf kommunaler Ebene angleichen.