Man muss es so klar sagen: Die Landesregierung schaut offenbar weg. Sie ignoriert mit ihrem Doppelhaushalt für 2022 und 2023 sträflich die notwendigen Investitionsbedarfe. Schlimmer noch: Sie nutzt auch nicht die vorhandenen finanziellen Spielräume.

Am 13. Februar 2022 wählt die Bundesversammlung ein neues Staatsoberhaupt. Der oder die neue Bundespräsident*in wird von Delegierten aus den Landtagen sowie den Bundestagsabgeordneten gewählt. Die Grüne Landtagsfraktion hat ihre Vertreter*innen vorgeschlagen.
Viele kommunale Gremien haben in der zurückliegenden Corona-Zeit bereits aus der Not heraus sehr erfolgreich digital getagt. Die jetzt beabsichtigte Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist aber weiterhin an die Gefahrenlage der Covid 19-Epidemie oder sonstiger Notsituationen gebunden. Wichtig ist es, zu einer generellen, rechtssicheren Möglichkeit digitaler Sitzungen für die Kommunen zu kommen.
Niedersachsen ist sehenden Auges in ein Testchaos gestolpert – nach den neuen Regelungen war dieses vorprogrammiert. SPD und CDU haben versprochen, Kitas und Schulen so lange es geht offen zu halten, doch wie soll das mit fehlenden Schnelltests funktionieren? Notwendig ist eine sinnvolle Planung und Bevorratung von Corona-Tests für Kita, Schulen und Kommunen.
Corona hat Niedersachsen genauso wie andere Länder fest im Griff – und das noch für längere Zeit. Der Hinweis auf die etwas weniger dramatische Lage als in anderen Bundesländern hilft keinem Betroffenen. Wir müssen jetzt schon über die notwendigen akuten Schutzmaßnahmen im Sinne der Bund-Länder-Beschlüsse hinausblicken.
Auf die unvorbereitet eingeführte Testpflicht für Geimpfte folgt nun im Eilverfahren eine unausgegorene Kurzschlussreaktion. Sie lindert das Testproblem in Niedersachsen allenfalls für eine Minderheit der Geimpften und schafft zudem neue Probleme. Weiterhin muss sich der Großteil der Geimpften täglich testen lassen, um auf den Weihnachtsmarkt, in Restaurants oder zum Friseur zu gehen oder andere unter 2Gplus stehende Dinge zu tun.
Wir fühlen uns durch die mündliche Verhandlung in unserer Rechtsauffassung bestätigt: Die Landesregierung handelte verfassungswidrig, indem sie die Beantwortung unserer Anfragen nahezu vollständig verweigerte. Die SPD-CDU Landesregierung beantwortete noch nicht einmal, ob es überhaupt erteilte Abschussgenehmigungen gab oder ob eine ausreichende Begründung dafür vorlag.
Seit längerem hat sich abgezeichnet, dass die Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene in Niedersachsen mit der Warnstufe 2 drastisch ausgeweitet werden muss. Seit heute gilt dies landesweit für viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Es bleibt ein Rätsel, warum die Landesregierung offensichtlich nichts unternommen hat, um für mehr Testzentren und Klarheit für die Testregeln zu sorgen.

„Die Beschäftigten der Meyer-Werft haben sich in der pandemiebedingt wirtschaftlich schwierigen Lage gegenüber der Geschäftsführung auf weitgehende Zugeständnisse eingelassen.“

Geheimhaltung darf kein Baustein des staatlichen Wolfsmanagements sein. Wir verstehen, dass vom Land beauftragte Jäger*innen natürlich anonym bleiben müssen, aber die Landesregierung muss offenlegen, wenn Wölfe zum Abschuss freigegeben werden und auch mit welcher Begründung. Denn Wolfsabschüsse sind nicht pauschal erlaubt, sondern nur mit zutreffender Begründung etwa im Zusammenhang mit Nutztierrissen.